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 F   Gebet Die verschiedenen Arten des Gebets F 26   Gelübde

F 26.4   Gesetze über Gelübde

Opferfleisch f. Gelübde od. freiwill. Gabe muss in 2 Tagen gegessen werden 3Mo 7,15-18
Brandopfertiere für Gelübde und freiwillige Gaben müssen ohne Fehler sein 3Mo 22,17-22
Tier mit zu langem Glied als freiwill. Gabe akzeptabel, aber nicht für G. 3Mo 22,23-25
Werte, die Gelobende nach Alter & Geschl. des Gelübdeobjekts zahlen müssen 3Mo 27,1-16
Nasiräergelübde: Kein Alkohol, Essig, Trauben,-saft, nicht Haare schneiden, 4Mo 6,1-21
... keine Leichenberührung; nach Weihezeit Opferzeremonie zum Abschluss 4Mo 6,1-21
Vorschriften für Opfer zur Erfüllung von Gelübden oder als freiwill. Gabe 4Mo 15,1-12
Mann/Witwe ist an Gelübde gebunden; Vater o. Gatte kann G. v. Frau aufheben 4Mo 30,1-17
Opfer, Zehnte, Gelübde, freiw. Gaben an den Ort bringen, den d. HERR erwählt 5Mo 12,1-7
Kultprostitution verboten! Hurenlohn nicht für Gelübde bringen = Greuel 5Mo 23,18-19
Nicht zögern, Gelübde zu erfüllen, sonst Sünde! Kein Gelübde =>keine Sünde 5Mo 23,22-24


© 2020 Roland Hofmann, Fürth

Generiert am 06.01.2020 16:47:21