Kommentar zum Matthäus-Evangelium | Roland Hofmann |
1.2.97
Jesus erklärt in diesem und den folgenden Abschnitten, wie man handeln muss, wenn man eine "viel bessere Gerechtigkeit" (V.20) haben will, als die der Schriftgelehrten und Pharisäer. Dieses richtige Verständnis der Gebote Gottes beruht darauf, dass man nicht nur tut, was äußerlich darin steht, sondern geht weiter.
Bei den Verboten verbietet Jesus nicht nur die schlechte Tat, sondern schon die Gesinnung, die der Tat vorausgehen kann. (Vergl. Heb. 4,12). Wenn einer jemanden umbringt, ist dies nur der extreme Ausdruck von Hass, Wut oder Verachtung. Die Vorstufe dieser Gesinnungen kann eine Beschimpfung des anderen sein. Eine solche ist daher vor Gott ebenfalls Schuld.
Deshalb akzeptiert Gott auch keinen Gottesdienst von jemandem, der in dieser
Weise gesündigt hat, solange diese Sünde der feindlichen Gesinnung gegenüber
dem andern nicht beseitigt ist. (Vergl.
Wahrscheinlich sind diese Verse ein Gleichnis, mit dem die Situation der Schuld in Form einer feindseligen Gesinnung gegenüber einem anderen verdeutlicht werden soll: Der andere Mensch wird mich vor Gott, dem Richter, verklagen, und Gott wird mich, weil der andere im Recht ist, der Bestrafung ausliefern, wenn ich mich nicht mit dem anderen im Vorfeld des Gerichtsverfahrens ("während du noch mit ihm auf dem Weg bist") außergerichtlich geeinigt habe. Der letzte Satz verdeutlicht noch einmal die Schwere der Schuld, die keine vorzeitige Haftentlassung zulässt.
Kommentar zum Matthäus-Evangelium | Roland Hofmann |
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